AW: Steuererklärung für Hausbesitzer
Marcus,
bitte auch nicht falsch verstehen, aber ich werde hier nicht ins Detail gehen.
Aber wie Pere schon andeutet, es kann durchaus Sinn machen, über den früheren 10e EStG hinaus zu denken. Natürlich kann man sich auch in das Thema einlesen, was aber nur Sinn macht, wenn man mit der ganzen steuerrechtlichen Materie nicht gerade auf Kriegsfuß steht. Das Steuerrecht gehört zur komplizierten Rechtsmaterie, die ich kenne. In kaum einem anderen Gesetz existieren zwei, manchmal sogar drei Fassungen, jeweils gültig für bestimmte Zeiträume, nebeneinander.
Es ist schade, dass jeder Ansatz, unser Steuerrecht grundlegend zu reformieren, immer wieder schon im Ansatz scheitert.
Um dir eine mögliche Hausnummer zu nennen: Die Anwendung des § 7a EStG kann sich für den Fragesteller durchaus lohnen.
Gegen die Willkür eines Finanzbeamten helfen auch Argumente, falls man gerade keinen Stempel hat. Einen Überweisungsbeleg habe ich noch nie eingereicht.
Tono... haushaltsfern konsequent
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