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Alt 13.02.2008, 09:27   #4 (permalink)
Mutts
 
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Standard AW: Lärmschutz an der Straße

Die Mauer ist vom Garten aus betrachtet - liegt etwas tiefer als Straßenniveau - 2,10 m hoch. 1,80 m zur Straße hin ist das Höchste was man ohne zusätzliche Baugenehmigung in NRW bauen kann. Meßwertanalysen haben wir nicht gemacht - als die Mauer erst partiell fertig war, konnte man es deutlich hören - da wo Mauer war, war insbesondere das Abrollgeräusch der Reifen auf dem Asphalt nicht mehr zu vernehmen. Noch besser würde das Ganze - falls man den Platz auf dem Grundstück dafür hat - wenn man vor der Mauer noch einen Erdwall aufschütten könnte. Klar, bei einer Höhe von 1,80 zur Straße hin, hört man immer noch was von den Autos, insbesondere wenn ein LKW vorbeifährt oder ein tiefergelegter Jungspunti mit Boombox .... Aber bepflanzte Ringsteinmauern werden ja auch professionell im Straßenbau als Lärmschutzwände errichtet. Wenn ihr die Zeit habt (hatten wir nicht) könnt ihr ja auch darüber nachdenken, was höheres zu beantragen - Richtschnur hier: Stell Dich da hin, wo Du vom Straßenlärm befreit werden willst, in direkter Sichtlinie darfst Du die Autos dann nicht mehr sehen - so hoch muß die Mauer dann sein.
Hoffe, das hilft Dir.
Mutts
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