Zitat:
Zitat von Marc4Mac Wer ist es denn für die Gartenpflege lt. Mietvertrag verantwortlich? |
Jepp... ich würde auch sagen, erst mal müsste man wissen wer lt. Mietvertrag für den Garten verantwortlich ist und ob der Garten überhaupt Teil des Mietvertrages ist. Denn selbst wenn ein Mieter die Kosten für Aussenanlagen und Gartenpflege zu tragen hat, weil es nunmal das Grundstück betrifft, so heisst das noch lange nicht das er auch ein Nutzungsrecht daraus herleiten kann. Und selbst wenn, dann kann ich mir nicht vorstellen das es eine Art Rangordnung der Mieter gibt, die nach Mietjahren gestaffelt ist.
Also ich glaube, das man um nachbarschaftliche gemeinsame Gespräche nicht herum kommen wird.