Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 18.02.2008, 12:49   #30 (permalink)
Tono
 
Benutzerbild von Tono
 
Registriert seit: 12.07.2006
Ort: Am Fuß der weiß(blau)en Berge
Beiträge: 3.153
Standard AW: Wertlose Manager

Zitat:
Zitat von Mutts Beitrag anzeigen
Aber der Inhalt der DVD ist doch bereits 1 Jahr bekannt - also auch die Namen - ich dachte (bzw. hoffe) das die Verfahren schon laufen -- sonst bin ich mir nicht mehr so sicher, ob man als "braver" Steuerzahler nicht letztendlich der Dumme ist - nach dem Motto, wenn's brenzlig wird kann ich ja immer noch nachzahlen ....
Ich könnte dennoch so Nachts nicht ruhig schlafen ....
Hallo Mutts,

§ 371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
(1) Wer in den Fällen des § 370 unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt, wird insoweit straffrei.
(2) Straffreiheit tritt nicht ein, wenn

1.
vor der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung

a)
ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung oder zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit erschienen ist oder
b)
dem Täter oder seinem Vertreter die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist oder

2.
die Tat im Zeitpunkt der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.

(3) Sind Steuerverkürzungen bereits eingetreten oder Steuervorteile erlangt, so tritt für einen an der Tat Beteiligten Straffreiheit nur ein, soweit er die zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern innerhalb der ihm bestimmten angemessenen Frist entrichtet.
(4) 1Wird die in § 153 vorgesehene Anzeige rechtzeitig und ordnungsmäßig erstattet, so wird ein Dritter, der die in § 153 bezeichneten Erklärungen abzugeben unterlassen oder unrichtig oder unvollständig abgegeben hat, strafrechtlich nicht verfolgt, es sei denn, dass ihm oder seinem Vertreter vorher die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist. 2Hat der Dritte zum eigenen Vorteil gehandelt, so gilt Absatz 3 entsprechend.

[...]



Ich habe dir einige wesentliche Voraussetzungen unterstrichen.
Du siehst, es reicht nicht aus, wenn etwaige Verfahren schon laufen. Es reicht aber auch im Regelfall nicht aus, sich dann halt ganz schnell zu melden.

Das ganze macht schon durchaus Sinn, auch wenn ich selbst der Meinung bin, unsere "Großkopferten" dürften schon von sich aus etwas mehr Solidarität mit ihrem Heimatland zeigen. Ihren Reichtum erlangen sie nicht zuletzt durch das hart versteuerte Einkommen ihrer Mitbürger.

Aber grundsätzlich finde ich es schon in Ordnung, wenn man ein Instrument anbietet, kriminelles Verhalten zu überdenken. Es geht ja nicht nur um die Stars und Sternchen, sondern vor allem um den Mittelstand. Wenn Du denen keine Chance gibst, auf den Weg der Tugend zurück zu kommen, führte dies im Ergebnis möglicherweise zu einer Kriminalisierung des halben Staates. Und wo der Ruf erst ruiniert... na, in so einem Land möchte dann auch niemand mehr leben.


Tono... verständnisvoll
__________________
Ich schreibe hier nur aus Spaß!
Tono ist offline   Mit Zitat antworten