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Alt 18.02.2008, 20:31   #9 (permalink)
Maria1
 
Registriert seit: 16.02.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Regelung Gemeinschaftsgarten

Hallo alle zusammen und vielen Dank für die freundliche Beteiligung,

also im Mietvertrag konnte ich keine Gartenregelung finden. Der Vermieter teilte mir auch auf Anfrage persönlich mit das der Garten von allen Mietern genutzt werden kann und er sich diesbezüglich nicht einmischen möchte, sondern wir als Mieter uns einigen können. Ich denke das sich daraus ein Nutzungsrecht herleitet.
Das mit der Rangordnung hätte mir natürlich am besten gefallen...Hierzu hatte ich nur das sogenannte "Gewohnheitsrecht" in Erinnerung...bei dem ich davon ausging...das aufgrund langjähriger Nutzung bestimmte Dinge, nicht mehr explizit dem Vermieter erwähnt werden müssen..sondern so ähnlich wie "ohne Zustimmung" oder etc. stattfinden können. Wie z.B. ich errichte mir für unser Kind einen Spielbereich ohne den Vermieter ausdrücklich davon zu unterrichten etc. Wie gesagt, hier bin ich mir nicht sicher.
Um eine gemeinsame Ausprache und evt. gemeinsame Planung werde ich wohl nicht herumkommen. Ich denke, mir sitzt auch noch die Panik wegen des letzten "Trinklustigen "Nachbarn ein wenig in den Knochen. Es ging ja zum Schluß soweit das man fast jeden Sommerabend mit teilweise Betrunkenen im Garten ertragen musste...daher bin ich von einer "Biergartenstimmung" in keinster weise positiv angetan.
Nun ja, mit diesen "kleinen" sorgen müssen sich Eigenheimbesitzer nicht rumschlage....wenn sie sich diplomatisch und höflich nicht "einmischen".Aber ehrlich gesagt habe ich zu meinem Vermieter ein gutes Verhältnis der ist sehr aufgeschlossen.
Bitte teilt mir mit wie soll ich so eine Gartenplanung angehen...was mache ich damit jeder (oder wir gemeinsam den Garten) friedlich nutzen können? Nehme eure Ratschläge gerne in Anspruch.
Bis dahin
Maria
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