AW: Terrasse
das lass mal getrost den Fachmann (mit Rechnung) machen ... dann hast Garantie (nach BGB 5 Jahre ohne Verlängerung oder nach VOB 2 Jahre mit Verlängerung nach jedem Garantiefall)
niwashi, der selten Platten verlegt ... und wenn dann nur in Splitt ...
__________________ Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 ) |