AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te
Hallo Niwashi,
aus meinem Rechtsempfinden heraus meine ich, es gibt da mehrere Stufen der Verantwortung, ansteigend:
1.) Ortsübliche (wild vorkommende) Pflanzen, bei denen nicht die (attraktiven) Früchte giftig
sind
a) "angeflogen"
b) angepflanzt
2.) Ortsübliche Pflanzen, bei denen die (attraktiven) Früchte giftig sind
a) "angeflogen"
b) angepflanzt
3.) Fremde Pflanzen bei denen nicht die (attraktiven) Früchte giftig sind
4.) Fremde Pflanzen bei denen die (attraktiven) Früchte giftig sind
Das soll heißen, wegen ein paar Pflanzen Schöllkraut, die wild auf dem Grundstück wachsen, hafte ich wohl weniger als für die Rizunus-Samenstände.
Gruß
hermann |