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Alt 06.03.2008, 14:23   #5 (permalink)
UTE
 
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Lächeln AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te

Hallo

Ich habe keine Ahnung, ob ein Grundstück mit Giftpflanzen
eingezäunt werden muß oder nicht.
Allerdings würde ich mir schwere Vorwürfe machen, wenn denn
vielleicht einem Kind etwas passiert, daß freien Zugang zu den
besagten Pflanzen hätte.
Allerdings würde dieses Kind auf jeden Fall auf das Grundstück
kommen, wenn es das denn wollte.
Es sei denn, es ist eine 3 Meter hohe Betonwand drum herum....

Übrigens wächst mitten in der Dortmunder Innenstadt seit vielen
Jahren eine Riesen grosse Rhizinus Pflanze.
Frei zugänglich für alle und jeden.......


http://www.hausgarten.net/gartenforu...-rhizinus.html (Rhizinus)


Alles Liebe und Gute
UTE, die schon 2006 nach dem Namen der Pflanze fragte
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Ich bin so wie ich bin. Die einen kennen mich und die anderen können mich.....

Geändert von UTE (06.03.2008 um 15:15 Uhr).
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