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Alt 06.03.2008, 21:08   #10 (permalink)
Siri
 
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Registriert seit: 14.02.2008
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Standard AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te

Hallo,
also ich würde das so sehen: Es gibt grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht des Gartenbesitzers. Das heißt, daß er wenn er eine Gefahrenquelle schafft, indem er giftige Pflanzen pflanzt, muß er auch erforderliche Sicherungsmaßnahmen treffen, damit sich die potentielle Gefahr nicht zum Schaden anderer auswirkt. Das kann dann zum Beispiel durch einen Zaun geschehen. Eine absolute Sicherheit muß es dabei nicht geben. Damit, daß Kinder über Zäune steigen und so auf das Grundstück gelangen, muß nicht unbedingt gerechnet werden.
Die Aussage, Eltern haften für ihre Kinder ist zwar bedingt richtig, ändert aber nichts daran, daß der Gartenbesitzer nicht auch haften kann. Gegebenenfalls vermindert sich nur die Haftung des Gärtners, wenn die Eltern auch ein "Verschulden" trifft.
Ob ein Hinweisschild ausreicht ist fraglich. Können die Kinder das lesen? Bei bissigen Hunden auf einem umzäunten Grundstück reicht ein Hinweisschild allein übrigens nicht um eine Haftung komplett auszuschließen.
Daß es komplett verboten ist, die beschriebenen giftigen Pflanzen zu pflanzen ist mir zumindest nicht bekannt, aber wer weiß...
LG Siri
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