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Alt 21.07.2006, 09:24   #24 (permalink)
blondeulli
 
Registriert seit: 18.07.2006
Beiträge: 2
Standard AW: Unbefugtes Betreten

Hallo liebe Gartenfreunde,

ich freue mich, dass mein Thema anscheinend zu einer kleinen Diskussion geführt hat und danke Euch für Eure Ideen.

Grundsätzlich finde ich es auch nicht schlimm, wenn Nachbarskinder von meinen Johannisbeeren naschen, was mich nur stört ist, wenn man mir Dinge wegnimmt oder zerstört, die ich liebevoll in meinen Garten integriert habe, damit ich mich (wir uns) darin wohlfühlen!

Zum Thema Teich nochmal zum besseren Verständnis: Um das Gartengrundstück ist ein fast 2 Meter hoher Drahtzaun gezogen, der nur an der Stelle, wo eben die Hütte am Hang "klebt", unterbrochen ist. Grundsätzlich kommt ja niemand auf die Idee, auf ein 2,5 Meter hohes Hüttendach zu klettern, um in den Garten zu kommen. Das kann nur abenteuerlustigen Kindern einfallen. Aber muss ich dann trotzdem haften? Das kann ich mir nicht vorstellen! Andere Teichbestzer haben vermutlich auch nur einen Zaun um ihr Grundstück, sonst müsste man den Teich ja komplett abdecken (mit Netz o. ä.) damit niemand reinfallen kann.

Oder was meint Ihr dazu?

Liebe Grüße
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