Zitat:
Zitat von di_di Hallo blacky 30,
ist das auch für Bundeskleingartenbesitzern gültig?
Gruß Jörg |
Hallo didi,
das B-Kleingartengesetz besagt:
(2) Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.
Gruss