AW: Zweiter Rettungsweg bei privaten Gebäude?
beim zuständigen bauamt nachfragen oder in der landesbauordnung, da steht sowas auch. generell wundert mich das mit dem zweitem rettungsweg, wenn das haus allein genutzt wird, ein zweiter rettungsweg kann aber auch ein großes dachfenster sein, habe ich auch. auch balkone können rettungswege sein |