Hi,
habe das gerade auf meinem Satforum gelesen und ein Satz ist mir da
gleich in's Auge gefallen!
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....da ist kein Anlass zu banal für eine schnelle Abmahnung. Das musste auch Sabine K. erfahren, Verkäuferin und alleinerziehende Mutter von zwei Kindern. Die 43-Jährige hat vor ihrer Parterrewohnung einen Garten angelegt, in dem es grünt und blüht. Die Hobbygärtnerin düngt, gießt – und friemelt die Samenkörner aus den Stockrosen und Petunien. Die bietet sie bei Ebay an: ein Euro pro Tütchen.
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Doch gerade weil bei Ebay alles so einfach ist, tappen viele Nutzer in eine Falle: „Wer in zwei Monaten 40 Artikel verkauft, gilt als gewerblicher Händler. Er ist dann rechtlich nicht anders gestellt als das Quelle-Versandhaus“, sagt Richard. Und das bedeutet, dass er dieselben Pflichten hat: Er muss Kunden eine Gewährleistung bieten, sein Angebot mit einem formal korrekten Impressum und einer Widerrufsbelehrung versehen.
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+++.welt.de/webwelt/article1852774/Ebay-Nutzer_bekommen_teure_Post_vom_Anwalt.html