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Zitat von sib Das es rein nach Anzahl der Verkäufen geht hätte ich jetzt nicht gedacht. ... |
Das tut es auch nicht. Gewerbliches Handeln liegt vor, wenn diese auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit, und das ist entscheidend, Gewinnerzielungsabsicht erfolgt.
Das kann schon nach 5-maligem Anbieten der Fall sein, erst Recht aber nach 40-maligem.
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Zitat von kmh1412 dubiose Nicknamen wie z.B. 1***0, 2***5 usw. Meiner Meinung nach ist da mehr dahinter und da treibt wer die Preise in die Höhe. Oder falsch geglaubt?  |
Ja, falsch geglaubt. Schau mal in die ebay-Anleitungen und AGBs. Diese Namen sind nur systemseitig anonymisiert worden, zum Schutz der betreffenden Nicks.
Tono... mit Verstanderzielungsabsicht