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Alt 31.03.2008, 09:40   #5 (permalink)
Tono
 
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Standard AW: Lesenswert - Ebay-Abmahnwelle nun auch bei Kleinstverkäufern

Zitat:
Zitat von sib Beitrag anzeigen
Das es rein nach Anzahl der Verkäufen geht hätte ich jetzt nicht gedacht. ...
Das tut es auch nicht. Gewerbliches Handeln liegt vor, wenn diese auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit, und das ist entscheidend, Gewinnerzielungsabsicht erfolgt.
Das kann schon nach 5-maligem Anbieten der Fall sein, erst Recht aber nach 40-maligem.

Zitat:
Zitat von kmh1412 Beitrag anzeigen
dubiose Nicknamen wie z.B. 1***0, 2***5 usw. Meiner Meinung nach ist da mehr dahinter und da treibt wer die Preise in die Höhe. Oder falsch geglaubt?
Ja, falsch geglaubt. Schau mal in die ebay-Anleitungen und AGBs. Diese Namen sind nur systemseitig anonymisiert worden, zum Schutz der betreffenden Nicks.


Tono... mit Verstanderzielungsabsicht
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