AW: Grundwasser für Brunnen bohren
Hallo,
auch wenn meistens das "Bauvorhaben" für einen Brunnen nur angezeigt werden muss, so sollte man diese Pflicht nicht unterschätzen.
Brunnen können von Amts wegen stillgelegt werden.
Ordnungsstrafen können verhängt werden.
Das können Kosten von ein paar Hundert bis zu einigen Tausend EUR sein.
Viel Glück wünscht Petra
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Antworten auf regelmässige sich wiederholende Fragen:
JA - Wir besitzen PRIVAT ein Bohrgerät
JA - Wir bohren Brunnen auf unseren Grundstücken.
JA - Manchmal verleihen wir das Bohrgerät auch
JA - Wir spielen gerne mit unseren Spielsachen |