Nochmal: Marder unterliegen in Deutschland dem JAGDRECHT. Wenn du also einen fängst/findest in irgendeiner Form aus seiner natürlichen Umgebung verbringst (auch wenn es zur Rettung dient und gut gemeint ist) ist das JAGDWILDEREI. Gleiches gilt im übrigen so bescheuert es klingt, selbst für TEILE eines Tieres die im Wald gefunden werden (Federn) und mit nach Hause genommen werden. Das mit dem Artenschutz ist Blödsinn.
Marder werden in Deutschland entweder geschossen oder mit Fallen bejagt. Auch wenn du das nicht wahrhaben willst : es ist so. NIX Artenschutz. Ich weiss auch nicht wer dir diesen Floh ins Ohr gesetzt hat.
Die Links von den Jägern lasse ich mit absicht mal weg (Du würdest es eh nicht glauben)
Aber einem Link vom NABU wirst du sicherlich vertrauen :
http://www.nabu.de/ratgeber/marder.pdf
Zitat:"...Rechtlicher Status
Steinmarder unterliegen in Deutschland dem Jagdrecht, das heißt, nur wer über eine entsprechende Berechtigung ver-fügt, darf den Tieren nachstellen. Die rechtlichen Vorgaben diesbezüglich unterscheiden sich in den einzelnen Bundes-ländern stark. Einige Bundesländer haben Fallenfangver-ordnungen. Nur diejenigen, die einen „Fallenpass“ besitzen, sind zum Fallenfang berechtigt. Darüber hinaus gibt es auch eine zeitliche Beschränkung der Jagd. So dürfen Steinmar-der nur zwischen dem 16. Oktober und dem 28. Februar bejagt werden."
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