AW: Marder als Hühnermörder, wir nehmen welche
aha hab grad gelesen, lt. Tierschutzgesetz sind nur soforttötende oder Lebendfallen erlaubt ... Fangeisen nur durch Sonder-Sondergenehmigung durch das Land (und das ist sehr eingeschränkt ...) das beruhigt mich dann doch ....
ob das nur die Jäger dürfen steht da nicht drinnen ... wird aber wohl so sein, weil ich ja auch kein Reh fangen darf und woanderst aussetzen ....
WErd aber noch den örtlichen Jäger befragen wie das so bei uns ist ... |