Hi Holly,
Bei uns wird nach'm Bau das Bauwerk von Vermessungsamt eingemessen. Normalerweise werden hierzu die Grenzsteine freigelegt. Falls Grenzsteine nicht auffindbar dann werden neue Grenzsteine entweder von die Feldgeschworenen (günstig - dürfen aber auch nicht immer) oder vom Vermessungsamt (teurer) gesetzt. Bei uns ist's unerheblich warum die Steine nicht (mehr) auffindbar sind - jetztige Grundbesitzer muß zahlen. Ausnahmen nur wenn Vertraglich anders geregelt - im Normalfall sind Grenzsteine immer auffindbar.
Wenn Grenzsteine "verbaut" werden, dann soll immer Neue gesetzt werden (aber selbermachen darf

man's nicht).
SG,
Mark