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Alt 16.04.2008, 11:35   #4 (permalink)
Rhoener55
 
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Standard AW: Grundstücksvermessung (von Amtswegen)

Hi Holly,

Bei uns wird nach'm Bau das Bauwerk von Vermessungsamt eingemessen. Normalerweise werden hierzu die Grenzsteine freigelegt. Falls Grenzsteine nicht auffindbar dann werden neue Grenzsteine entweder von die Feldgeschworenen (günstig - dürfen aber auch nicht immer) oder vom Vermessungsamt (teurer) gesetzt. Bei uns ist's unerheblich warum die Steine nicht (mehr) auffindbar sind - jetztige Grundbesitzer muß zahlen. Ausnahmen nur wenn Vertraglich anders geregelt - im Normalfall sind Grenzsteine immer auffindbar.

Wenn Grenzsteine "verbaut" werden, dann soll immer Neue gesetzt werden (aber selbermachen darf man's nicht).

SG,
Mark
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