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Alt 16.04.2008, 11:37   #6 (permalink)
Holly Johnson
 
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Standard AW: Grundstücksvermessung (von Amtswegen)

Zitat:
Zitat von Rhoener55 Beitrag anzeigen
Hi Holly,

Bei uns wird nach'm Bau das Bauwerk von Vermessungsamt eingemessen. Normalerweise werden hierzu die Grenzsteine freigelegt. Falls Grenzsteine nicht auffindbar dann werden neue Grenzsteine entweder von die Feldgeschworenen (günstig - dürfen aber auch nicht immer) oder vom Vermessungsamt (teurer) gesetzt. Bei uns ist's unerheblich warum die Steine nicht (mehr) auffindbar sind - jetztige Grundbesitzer muß zahlen. Ausnahmen nur wenn Vertraglich anders geregelt - im Normalfall sind Grenzsteine immer auffindbar.

Wenn Grenzsteine "verbaut" werden, dann soll immer Neue gesetzt werden (aber selbermachen darf man's nicht).

SG,
Mark

Dann muss ich wohl neue bezahlen, wenn ich nicht will, dass mein Garten "neugestaltet" wird.

Danke auch Dir
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