Zitat:
Zitat von msb Es wurde mir nichts übergeben kein Katalog oder irgend eine Form von Papier, dass irgendwas Regelt.
Danke Marcus |
Marcus, da wäre ich vorsichtiger.
So sieht das Stiftung Warentest 2007.
Wohnungskauf. Der Hausverwalter muss die Beschlüsse der Eigentümer künftig sammeln. Wohnungskäufer sollten sich die Sammlung vor dem Kauf durchlesen. Möglicherweise sind die Eigentümer in einem Beschluss von der im Grundbuch genannten Kostenverteilung abgewichen. Alte Beschlüsse gelten auch für neu hinzutretende Eigentümer. Käufer haben ein Recht, die Unterlagen einzusehen, wenn sie vom Verkäufer dazu ermächtigt worden sind.
Danach hast du zwar das Recht der Einsichtnahme, aber es läßt sich nicht die Pflicht ableiten, die Unterlagen hätten dir vorgelegt werden müssen; sofern sie überhaupt vom Hausverwalter gesammelt wurden, was ja nunmehr verpflichtend ist.
Gruss