Hallo,
bin zwar keine Juristin, aber kann Dir ein Hinweis geben.
Es gibt die sogenannte Garagenverordnung, die ist in jedem Bundesland anders geregelt, die sind die Öffnungen für die Garageneinfahrt usw. geregelt, bei uns müssen diese ca 5 m breit sein. Es muß ein gefahrloses Einfahren in die Straße gewährleistet sein, das kann man auch dadurch erreichen, daß die Einzäunung zur Ausfahrt hin tiefer liegt.
Hier ein Link mal:
Garagenvorplatz Einfahrt am Haus
Tor und Vorplatz zur Garage richtig gestaltet Garagenzufahrt - Zufahrt zum Grundstück - Garage und Vorplatz ... Stellplatz und Carport. Carport-Fertighaus (Fertighäuser). Gartenweg, Gartenwege-Wegebau. Garten und
Frage besser bei der Gemeinde nach, die sollen sich da mal verkopfen

LG Lisa