AW: Sichtschutz im Garten
Hallo wiralle!
Ja, das könnte ein Problem sein. Bei uns gibt es Ausfahrten aus verkehrsberuhigten Straßen in eine normale (aber Tempo 30 Straße), wo Anlieger entweder nur eine deutlich niedrigere Einfriedung an der Grundstücksgrenze machen durften (damit man immer noch Kinder dahinter sehen kann als Autofahrer) bzw. einen höheren Sichtschutz deutlich (etwa 1,5 m) in das Grundstück hineinrücken mußten. Ein Nachbar mußte sogar seine Buchenhecke an der Ecke versetzen, da die Stadt den reduzierten Einblick in die Querstraße moniert hat. Ich weiß natürlich nicht wie das eventuell bei einer Garagenausfahrt geregelt ist.
An Deiner Stelle würde ich mich vor der Planung des Sichtschutzes bei Deiner Gemeinde erkundigen, ob Du mit Auflagen für Deinen Sichtschutz rechnen muß. Meist kommt auch jemand von der Stadt vorbei und sieht sich alles vor Ort an. Besser vorher informieren als hinterher teilweise wieder einreißen zu müssen!
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