Zitat:
Zitat von niwashi ähem ... du bist der Bauherr ... er ist der Baumeister ... ... |
Nicht notwendigerweise - arbeitet der Architekt mit einem Bauträgermodell (ist also selber Bauträger) so ist er auch der Bauherr und finanziert wird das Ganze mit dem Geld des zukünftigen Käufers, der de facto schlüsselfertig kauft:
Bauträgermodell
Gewährleistungsansprüche müssen dann auch vom Bauträger - sprich Architekten - eingefordert werden. Das sollte aber bei Profis kein Problem sein - auch wenn sie sich mit dem Gewerk-Ausführenden überworfen haben ... das Problem hatten wir bei unserer EG, die in so einem Bauträgermodell gebaut wurde, mit den Schlosserarbeiten gehabt. Da hat der Architekt aber solange mit dem Schlosser gestritten bis wir eine ordentliche Arbeit geliefert bekommen hatten.
Mutts