AW: Terrassenüberdachung
Kleingartenrecht ist Landesrecht (meines Wissens nach), also müsstest Du Dich in Brandenburg schlau machen. Vermutlich gibt es auch schon darüber irgendein Gerichtsurteil, das sich mit so einem Fall befasst hat; im JURIS habe ich aber nichts dazu gefunden. Meiner Einschätzung nach dürfte aber die Eigenschaft einer Terassenabdeckung nicht nur dadurch verloren gehen, dass sie nicht mit der Laube verbunden ist. Die Frage ist aber auch, ob der Kleingartenverein - unabhängig von den rechtlichen Vorschriften - mit einer festen Überdachung einverstanden ist und die "gute Nachbarschaft" aufkündigt.
Hast Du schon einmal an einen großen viereckigen Schirm gedacht. Ich denke, damit könntest Du die Bestimmungen aushebeln.
Gruss
Winni |