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Alt 08.06.2008, 23:00   #14 (permalink)
Cantec
 
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Beitrag AW: Garten Kaufvertrag

Nabend

Für Schrerbergärten gilt das Bundeskleingartengesetz,
Die Ablösesumme geht in der Regel an den Kleingartenverein. Dieser übermittelt sie an den Vorpächter. Der Verein sollte ca.10 Prozent der Summe einbehalten für ca. 6 Monate um eventuelle Baumängel oder sonstige erst später erkannte Mängel zu beseitigen. Auf jeden Fall muß der Käufer ein Duplikat der Schätzurkunde erhalten. In dieser ist alles mit Schätzwert aufgelistet (Bäume, Sträucher ,Hütte, Rasen.....)

Einen schönen Abend noch
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Gruß Cantec

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