AW: Garten Kaufvertrag
Nabend
Für Schrerbergärten gilt das Bundeskleingartengesetz,
Die Ablösesumme geht in der Regel an den Kleingartenverein. Dieser übermittelt sie an den Vorpächter. Der Verein sollte ca.10 Prozent der Summe einbehalten für ca. 6 Monate um eventuelle Baumängel oder sonstige erst später erkannte Mängel zu beseitigen. Auf jeden Fall muß der Käufer ein Duplikat der Schätzurkunde erhalten. In dieser ist alles mit Schätzwert aufgelistet (Bäume, Sträucher ,Hütte, Rasen.....)
Einen schönen Abend noch
__________________ Gruß Cantec 
Vergiß niemals, daß auf der anderen Seite ein Mensch sitzt. |