AW: Heckenhöhe
Luna, was Du gefunden hast ist jetzt aber nicht das, was wonach Urban gefragt hatte.
Er wollte nicht wissen, welcher Grenzabstand einzuhalten ist, sondern wie hoch seine Hecke wachsen darf.
Das regelt nicht das Nachbarschaftsrecht, sondern jede Gemeinde selbst.
Für München gilt meines Wissens lediglich eine lichte Höhe von 2,50 bei Fussgängerwegen und 4,50m bei Straßen. Also keine generelle Wuchsgrenze, sondern lediglich eine Regelung, bis zu welcher Höhe nichts über das Grundstück hinaus auf Gehwege und Straßen wachsen darf.
Dies aber bitte unter Vorbehalt, da ich auf die Schnelle nichts anderes gefunden habe.
Tono... würde auch mal direkt im Rathaus nachfragen
__________________ Ich schreibe hier nur aus Spaß! |