AW: Einstallpflicht für Hühner
Liebe Ursula,
leichtsinnig ist etwas anderes, mir fällt dazu ein anderes Wort ein. Die Seuche rafft den Bestand in Windeseile dahin, so schnell kannst du gar nicht gucken.
Wenn in deinem Hühnerbestand die Vogelgrippe ausbricht und du das zu verantworten hast, weil du dich nicht an die Stallpflicht gehalten hast, machst du dich
a) strafbar (Bußgeld)
b) u. U. schadenersatzpflichtig, wenn ein Geflügelbetrieb in deiner Nähe unter Qurantäne gestellt wird und nichts mehr verkaufen kann, sei es Fleisch oder Eier.
Noch doller wird es, wenn der Bestand des anderen Betriebs gekeult wird. Unter Umständen musst du dann zusätzlich auch noch den ganzen Einsatz bezahlen.
Viel Spaß dabei, wünscht dir Apisticus
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~Eleanor Roosevelt |