Zitat:
Zitat von niwashi No!
Einfriedung im juristischen Sinne können sein:
Hecke
Zaun
Mauer
niwashi, der bei Bedarf mehr Details liefern kann .... |
O.k. hier bei uns heisst es in der Strassensatzung das wir einen Jägerzaun von genau 0,5m haben müssen. Aber deshalb haben wir trotzdem das Recht innerhalb unseres Grundstückes eine Einfriedung zu bauen. Und wenn es sein muss auch direkt an den Jägerzaun angrenzend. Also es gibt schon einen Unterschied ob es sich um einen Zaun um ein Grundstück handelt oder lediglich um eine Einfriedung.
Hier noch ein Bild dazu:
