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Alt 29.07.2005, 22:36   #4 (permalink)
Glückspilz
 
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Hallo Clematis,
also irgend jemand muss den Zaun ja mal gesetzt haben und er steht bestimmt nur auf einem Grundstück. Zuständig für die Instandhaltung des Zauns ist immer derjenige der ihn gesetzt hat und auf dessen Grundstück er steht. Denn es versteht sich ja wohl von selbst dass ich einen Zaun nicht auf Nachbars Grundstück stellen darf:
Gruss Glückspilz
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Schönen Tag noch und seit nett zueinander
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