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Alt 29.03.2007, 18:54   #2 (permalink)
pere
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Standard AW: Achtung Neubau eines Gartenhauses

Hallo Michael,

du solltest erstmal in der Schrebergartensatzung nachlesen, welche Häuser erlaubt sind!

Liebe Grüße
Petra, die nicht den dritten Schritt vor dem ersten macht
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Wenn du eine weise Antwort verlangst, mußt du vernünftig fragen.
Johann Wolfgang von Goethe
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