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Alt 22.04.2007, 23:43   #10 (permalink)
Tono
 
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Standard AW: Impressumspflicht bei Homepages

Zitat:
Zitat von niwashi Beitrag anzeigen
unser Paragraphen-Gott Tono für Anarchie????
Hehehe... natürlich nicht.
Die Impressumspflicht wird allerdings zu Unrecht mit irgendwelchen Büroklammernvorschroiften verglichen. Tatsächlich ist sich kaum ein privater Homepagebetreiber darüber bewußt, dass er sich im selben Moment zu einem Verleger aufschwingt. Der "gelernte" Verleger ist sich jedoch seiner Risiken schon von Berufs wegen sehr bewußt. Er weiß, dass er für fremde Inhalte auf seinen Seiten bezahlen muss, dass es Urheberrechte gibt, die es zu beachten gilt und dass er sich im Wettbewerb befindet.

Der private Homepage betreibende "Amateur-Verleger" "leiht" sich gerne mal hier ein Stückchen Text aus und dort eine kleine Grafik, ein Icon oder ein Bild. Denn das ist doch entweder rechtsfreier Raum oder Grauzone! Also erlaubt!
Das ist Anarchie. Und es kommt weit häufiger vor, als mancher vielleicht denkt.

Wer allerdings meint, dass man sich hier als Anwalt eine goldene Nase verdient, träumt oder sitzt im falschen Film.
Liebe Sabine, als Industriekauffrau müsstest Du das eigentlich wissen!

Jeder Inhaber eines Geschäftslokals ist verpflichtet, an seiner Ladentüre Name und Anschrift anzugeben.
So kann man schnell Kontakt aufnehmen und falls eigene Rechte verletzt sind (s.o.) notfalls Rechtsmittel erheben, ohne vorher per Postauftrag eine wochenlange Personensuche durchführen zu müssen. Bis dahin können geschädigte Kleinunternehmen bereits bankrott sein.

Tono... kennt leider sehr viele Beispiele
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