AW: Impressumspflicht bei Homepages
@ pere
Hab gerade nochmal genau nachgesehen, es ist nicht das OLG Hamm, sondern das LG Hamburg und der unsägliche Spruch, den man auf zigtausenden Homepages zum Thema Haftung für externe Links findet, lautet in der Regel so oder ähnlich: "Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von den verlinkten Seiten."
Wenn man dieses Urteil liest, dann steht dort tatsächlich, dass man sich eben nicht pauschal distanzieren darf. Genau dies tun die Verwender dieser Formulierung aber.
Tono... distanziert sich hiermit ins Bett und wünscht eine gute Nacht
__________________ Ich schreibe hier nur aus Spaß! |