Hallo zusammen,
ich bin auch aus Berlin und habe nur einen kleinen Garten (seit Anfang des Jahres). In dem Zusammenhang habe ich mich bereits schlau gemacht und war auch schon bei den Berliner Wasserbetrieben.
Hier mein erfragtes Wissen zu dem Thema:
Der Brunnen ausschließlich zur Gartenbewässerung ist nicht genehmigungspflichtig, muss aber angezeigt (also gemeldet) werden. Und zwar nicht bei den Wasserbetrieben sondern bei der "Senatsverwaltung für Stadtentwicklung" Referat VIII. Dort wird eine wasserrechtliche Befreiung erteilt oder versagt. Was auch immer das im Einzelnen bedeutet. Die Wasserbetriebe haben das laienverständlich für mich so ausgedrückt:
Der Brunnen muss nicht genehmigt werden. Beim Melden (Anzeigen) des Brunnens wird die wasserrechtliche Befreiung erteilt. Die ist wichtig, weil man sonst eigentlich "Grundwasserentnahmeentgeld" zahlen müsste. Das müssen private Gärtner in der Regel eben nicht. Wenn man diese Befreiung nicht einholt, fördert man quasi "schwarz" Wasser, umgeht die Gebühren und muss bei einer Anzeige mit einer Geldbuße rechnen.
Den Grundwasserspiegel kann man auch dort erfragen. Laut Webseite der Senatsverwaltung ist folgende Dame zuständig:
Baumaßnahmen im Grundwasser
Grundwasserförderung (Erlaubnisverfahren für Brunnen)
Grundwasserschutz
Wasserschutzgebiete (Genehmigungs- und Befreiungsverfahren)
Frau Hähnel Tel. 030 9025-2058
Korrektur:
Habe eben dort nochmal angerufen, weil ich das Thema jetzt für mich auch nochmal anschieben wollte und folgendes erfahren:
Frau Hähnel hat mich für Fragen rund um den Brunnenbau an Herrn Siegel Tel 9025-2013 und für die Auskunft bzg. Grundwasserstand an Herrn Schneemann Tel. 9025-2035 verwiesen.
Ansonsten mal durch die Seiten der Senatverwaltung wühlen:
Home/ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin
Hoffe, das hilft Dir erstmal weiter.
ciao, claudia