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Alt 30.04.2007, 15:13   #2 (permalink)
niwashi
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Standard AW: Bambus Schäden

kenne die juristischen Voraussetzungen in der Schweiz nicht; ebenso wenig dürfen wir juristische Auskünfte machen!

dennoch kann ich Dir sagen, dass es prinzipiell das Verschulden des Pflanzenbesitzers ist; es ist seit Jahrzehnten bekannt, dass bestimmte Bambusarten einen Schutz in Form einer Wurzelsperre benötigen; wie dann die Regelung im Detail ist, bitte bei einem Gartenbauunternehmen erfragen!

niwashi, der da mächtig böse wäre ...
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Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 )
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