AW: Bambus Schäden
kenne die juristischen Voraussetzungen in der Schweiz nicht; ebenso wenig dürfen wir juristische Auskünfte machen!
dennoch kann ich Dir sagen, dass es prinzipiell das Verschulden des Pflanzenbesitzers ist; es ist seit Jahrzehnten bekannt, dass bestimmte Bambusarten einen Schutz in Form einer Wurzelsperre benötigen; wie dann die Regelung im Detail ist, bitte bei einem Gartenbauunternehmen erfragen!
niwashi, der da mächtig böse wäre ...
__________________ Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 ) |