AW: Waldameisen- ungeladene "Hausbewohner"
Das sind ehrenamtlich Tätige, die das machen. Also keine Kosten. Es sind Leute, die einen Lehrgang über Umsiedlung gemacht haben, und von der zuständigen Behörde als Fachleute anerkannt sind.
Ausnahmen von § 42 für Not- und Rettungsumsiedelungen von bedrohten Waldameisenvölkern sowie für Formikarienhaltung regelt § 43 Abs. 8 Nr. 2/3 BNatSchG. Erforderliche Ausnahmegenehmigungen erteilen die nach Landesrecht zuständigen Behörden (Obere bzw. Untere Naturschutzbehörde).
__________________ Great minds discuss ideas. Average minds discuss events. Small minds discuss people.
~Eleanor Roosevelt |