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Alt 10.06.2007, 21:20   #3 (permalink)
niwashi
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Standard AW: Frage zur Einfriedungspflicht

A und B: der Eigentümer
C und D: in Absprache mit den Nachbarn

niwashi, der mit seinem Nachbarn eine 50:50-Regelung ausgehandelt hat ...
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Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 )
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