So, hab mal rasch nachgeschlagen. Bitte werft mal einen Blick in die
§§ 919 ff. BGB
Landesrechtliche Bestimmungen, wie dort in § 919, Absatz 2 erwähnt, sind z.B. die Abmarkungsgesetze, die Vermessungsgesetze bzw. Katastergesetze der einzelnen Bundesländer. Wer gegen welchen Nachbarn etwaige Ansprüche hat, ist auf Landesebene also nicht geregelt. Wär ja noch schöner...
Tono... mit seinen Nachbarn auf Du und Du
PS: Norbert, noch 2:15