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Alt 10.07.2007, 09:04   #9 (permalink)
sib
 
Registriert seit: 25.06.2007
Beiträge: 2.095
Standard AW: Scheibe eingeschlagen. Fall für die Hausrat?

Das ist kein Betrug, das wird von einer Glasversicherung so wie es ist mit abgedeckt!
Hier ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen der Glasversicherung der DEVK:

"Was bietet die Huashaltglasversicherung?
Versicherungsschutz gegen Bruchschäden für Gebäude- und Mobilarverglasungen von Wohnungen und Einfamilienhäusern.

Wann leistet die Glasversicherung Ersatz?
Unabhängig davon, ob der Schaden durch Ihre Unvorsichtigkeit oder durch Dritte passiert."

Wenn ich eine Scheibe aus versehen kaputt mache, kann ich die Versicherung doch nutzen... Sonst hätte ich keine abschließen brauchen!
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