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Alt 26.04.2006, 22:19   #3 (permalink)
John Robie
 
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Hi Lazy!

Ich bin kein Strafrechtler, aber es dürfte der Vorsatz fehlen. Schadensersatzpflichtig bist Du aber trotzdem aus § 823 BGB.

Zitat:
Und wer muß dann dafür sorgen, daß er an der Grenze zurückgeschnitten wird?
Der, auf dessen Grundstück die Rankpflanze steht.

Bye
-John
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