Hallo
danke erstmal das ihr geantwortet habt.
wir haben bei Bauamt nachgefragt.
es ist tatsächlich so, das bei der Grundstücksvermessung (Oktober 2005, nachdem wir das Haus gekauft hattem), eine Genehmigung (vom Besitzer der anderen Hälfte) beantragt werden müssen. dies geschah nicht. das Bauamt hat uns keine grossen Hoffnung gemacht, das wir direkt an den Wintergarten bauen dürfen.
wir fühlen uns leider etwas im stich gelassen. wir haben den "schaden", aber sind doch die Dummen.
vor gericht wollen wir nicht gehen, und auch abreisen und solche sachen kommt nicht in frage.
wir werden nun versuchen uns mit dem besitzer der anderen hälfte irgendwie zu einigen.
danke |