AW: Kaufberatung Gartenpumpe
Hallo,
vermuten ist nach unserer Erfahrung sehr zweifelhaft.
Die Untere Wasserbehörde kann Euch qualifiziert Auskunft über die Grundwasserschichten geben.
Brunnen für die Gartenbewässerung sind in den meisten Gemeinden nicht genehmigungspflichtig, aber anzeigepflichtig. Wenn Ihr dann i.d.R. nach 4 Wochen nichts gehört habt, könnt Ihr den Brunnen anlegen. Auskunft erteilt darüber oft auch das zuständige Bauamt.
Frohes Schaffen wünscht Euch
Petra
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Antworten auf regelmässige sich wiederholende Fragen:
JA - Wir besitzen PRIVAT ein Bohrgerät
JA - Wir bohren Brunnen auf unseren Grundstücken.
JA - Manchmal verleihen wir das Bohrgerät auch
JA - Wir spielen gerne mit unseren Spielsachen |