AW: Brunnen - rechtliches
Ich denke das Verbot könnte zu tun haben mit:
a.) möglichen Altlastenfläche
b.) mögliches Wasserschutzgebiet
Auf Altlastflächen ist die Niederbringung von Brunnen generell verboten.
So ist es im Saarland geregelt, wobei dort Grundlegend das Recht auf einen Brunnen zur privaten Nutzung besteht.
__________________ LG Puddelrüh Ich bin nicht auf die Welt gekommen,
um so zu sein, wie die anderen mich gerne hätten!!! |