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Alt 09.08.2007, 19:36   #2 (permalink)
Puddelrüh
 
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Standard AW: Brunnen - rechtliches

Ich denke das Verbot könnte zu tun haben mit:

a.) möglichen Altlastenfläche
b.) mögliches Wasserschutzgebiet

Auf Altlastflächen ist die Niederbringung von Brunnen generell verboten.
So ist es im Saarland geregelt, wobei dort Grundlegend das Recht auf einen Brunnen zur privaten Nutzung besteht.
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LG Puddelrüh

Ich bin nicht auf die Welt gekommen,
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