Zitat:
Zitat von Puddelrüh Ich denke das Verbot könnte zu tun haben mit:
a.) möglichen Altlastenfläche
b.) mögliches Wasserschutzgebiet
Auf Altlastflächen ist die Niederbringung von Brunnen generell verboten.
So ist es im Saarland geregelt, wobei dort Grundlegend das Recht auf einen Brunnen zur privaten Nutzung besteht. |
Hallo,
Ich glaube "a" und "b" treffen nicht zu. Ich denke eher, das man das teure Wasser vom Wasserwerk kaufen soll. Bloß, ist die Gemeinde damit im Recht?
mfg. LazyBee