Zitat:
Zitat von Marc4Mac ...b.t.w. habe mal gehört das eine Zaunhöhe von max. 1,8 m erlaubt ist. Ist bestimmt von Kommune zu Kommune unterschiedlich... |
Habe vor längerer Zeit mal gegoogelt,wenn ich noch richtig weiß,nur eine Höhe von 1,50m bei toten Einfriedungen.Wenn der Wein zum Nachbar rüber wächst und er nicht will gaß man auf sein Grundstück geht zum schneiden darf er es selber entfernen.Ist ja sein grundstück wo er machen kann was er will.
@gartenzwergmax:Kannst du mit deinem Nachbar nicht reden?So verbohrt kann man doch nicht sein.Auch wnn der Zaun vor deiner Zeit gesetzt wurde,könntest du theoretisch was dagegen unternehmen.Dann müsstest du allerdings dein Spalier auch dementsprechend versetzen.
Mein Nachbar hat seine Tujas auch auf die Grenze gesetzt und sie wachsen durch unseren Zaun durch.Als wir unseren Zaun stellten fragte er uns ob er sie versetzen soll.Wir haben mit ihm ausgemacht daß er sie sitzen lassen kann und wenn es bei uns zu heftig wird,wir sie schneiden.Das war für ihn ok.
Gruß
nan