Zitat:
Zitat von gartenzwergMax .... er gäbe mir gerne noch so einen Auszug vom ABGB, wo drinnstehen sollte, daß er am So arbeiten dürfe ... |
dies ist
keine juristische Auskunft:
diesen Paragraphen gibt es so im österreichischen ABGB NICHT!!! laute Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind nur unter ganz besonderen Umständen erlaubt bzw. zu dulden; über drei Jahre hinweg ist jedoch kein Argument mehr haltbar, das Sonntagsarbeit rechtfertigt! sie müssen zum Teil sogar angemeldet werden;
niwashi, der von solcher Frechheit fast schon sprachlos ist ...