
ich muss nun nochmals auf das Thema zurückkommen. Eingangs hatte ich geschrieben, dass die "Äste aus Nachbar's Garten" nicht mich persönlich, sondern einen Bekannten von mir betreffen. Mit diesem habe ich nochmals telefonische Rücksprache gehalten. Es handelt sich nicht nur um 1nen Ast, es sind ca. 4 Äste mit ungefähr 4 m Länge und mehrere kleinere. Er sieht sich außerstande, da der Baum sehr hoch ist, diese selbst zu entfernen, um sich nicht selbst in Gefahr zu bringen. Die Nachbarin bleibt uneinsichtig.
Es muss doch Mittel und Wege geben, ohne die Gerichte zu bemühen, diesen Zustand für beide Seiten erträglich zu machen. Gibt es bei den Städten und Gemeinden entsprechende Baumsatzungen, die sich auch auf Bäume auf Privatgrundstücken beziehen?
