AW: Acker als Garten?
Hi Michi,
wie bereits erwähnt Nr. 1 wäre Wasser (Brunnenbohrung oder Nutzung von Oberflächenwasser/Fießgewässer/Quellen durch Bauliche Veränderungen sind genehmigungspflichtig), danach kommt 2. Zufahrt immer möglich? 3. BG Beiträge fällig? 4. ist oder soll die Fläche demnächst ins FFH Gebiet (mit Nutzungseinschränkungen) eingegliedert werden? 5. Geräteschuppen (oder Gartenhäuschen) Aufstellung möglich?
Wobei 3250 m² wäre schon für Gemüsegarten plus Streuobstwiese eine anständige Größe.
Gruß,
Mark |