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Alt 15.05.2006, 17:03   #18 (permalink)
niwashi
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Standard Re: Genehmingung

Zitat:
Zitat von micha
Ein Gartenbrunnen ist nicht genehmigungspflichtig. der Bau muss jedoch angezeigt werden bei der Unteren Wasserschutzbehörde.
gilt das nur für NRW?
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Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 )
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