Re: Genehmingung Zitat: |
Zitat von micha Ein Gartenbrunnen ist nicht genehmigungspflichtig. der Bau muss jedoch angezeigt werden bei der Unteren Wasserschutzbehörde. | gilt das nur für NRW?
__________________ Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 ) |