Zitat:
Zitat von Rhoener55 wie bereits erwähnt Nr. 1 wäre Wasser (Brunnenbohrung oder Nutzung von Oberflächenwasser/Fießgewässer/Quellen durch Bauliche Veränderungen sind genehmigungspflichtig), danach kommt 2. Zufahrt immer möglich? 3. BG Beiträge fällig? 4. ist oder soll die Fläche demnächst ins FFH Gebiet (mit Nutzungseinschränkungen) eingegliedert werden? 5. Geräteschuppen (oder Gartenhäuschen) Aufstellung möglich? |
Oh mann... Ich seh schon... Unser Paragraphen-Staat.

Ja, also Zufahrt würde bestehen, das ist ein einfacher Weg. Was bedeutet
BG &
FFH? Von was ist das aufstellen eines Gartenhäuschen abhängig? Bzw. wohin wende ich mich wenns um solche Dinge geht?
Zitat:
Zitat von Rhoener55 Wobei 3250 m² wäre schon für Gemüsegarten plus Streuobstwiese eine anständige Größe. |
Joa, das wär schon was.

Der Acker ist Eigentum von meinem Vater, der diesen wiederrum für paar lumpige Euros verpachtet an nen Bauer. Er hat keine Zeit daraus was zu machen und er findet, dass wenn ich den Acker hätte, dass auch er mehr davon hätte wie von den paar Euros da. Der Bauer hat jetzt aber aus dem Acker ne Wiese gemacht. Könnte das ein Problem werden?

Hier am besten mal ein Bild: