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Alt 21.09.2007, 20:29   #5 (permalink)
Apisticus
 
Registriert seit: 31.05.2006
Beiträge: 1.742
Reden AW: Messerfrage/ Klingenlänge

Hi Bolbi!
Das scheint ein Fall zu sein, der unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt. Sei froh, dass du kein Koch bist und immer mit einem Messerkoffer unterwegs. Für jedes Messer länger als 50 cm gibt´s 5 Jahre extra. Darunter ist entscheident, ob das Messer scharf ist. Das wird in der Regel an einem Schweinebraten geprüft. Gärtner müssen 10 Minuten versuchen einen Baum zu zerschneiden, gelingt dies nicht, bist du fein raus - du bekommst dann einen Verweis nach Gutdünken. Trotzdem: Andersgläubige wechseln in der Regel die Straßenseite, wenn sie einem bis unter die Zähne bewaffneten Gärtner begegnen. Man weiß ja nie!

Gruß
Api
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